Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2017
- 4 MB 52/17 -
Beschränkung von Wahlplakaten zulässig
Wahlwerbemöglichkeiten müssen nicht notwendig nach Parteigröße abgestuft werden
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die SPD ebenso wie die anderen Parteien im Bundestagswahlkampf in der Stadt Wahlstedt lediglich 20 Wahlplakate (d.h. 10 Doppelplakate) an Laternenmasten anbringen darf.
Die Stadt Wahlstedt stellt auf ihrem Gebiet 100 Laternenmasten für Wahlwerbung zur Verfügung (bei 9.347 Einwohnern ein Aufstellungsort je 100 Einwohnern), so dass bei 10 werbenden Parteien auf jede Partei jeweils 10 Aufstellungsorte entfallen. Weitere
VG lehnt Genehmigung weiterer Wahlplakate ab
Der SPD-Landesverband wandte sich deshalb an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die Stadt zur Genehmigung weiterer 74 Plakate zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht zurück.
Standpunkt der Stadt hinsichtlich Aufstellung von Wahlplakaten vertretbar
Auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Bedeutung von Wahlen und Parteien im Rahmen der politischen Willensbildung hält das Gericht den Standpunkt der Stadt jedenfalls für vertretbar. Die Zulassung von Werbestandorten könne nicht rein rechnerisch anhand von Einwohnerzahl und Gemeindegröße ermittelt werden. Ebenso seien die sonstigen Wahlwerbungsmöglichkeiten der betreffenden Partei, die Wirksamkeit der zur Verfügung gestellten Standorte sowie gegenläufige Belange wie etwa der der Verkehrssicherheit in die Abwägung einzustellen. Auch müssten die Werbemöglichkeiten nicht notwendig nach Parteigröße abgestuft werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2017
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Durch Gemeindesatzung ermöglichte Plakatierung im Verhältnis von 910 Einwohnern bzw. 18 Quadratkilometern pro Wahlplakat unzureichend
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.01.2016
[Aktenzeichen: 3 B 8/16]) - Beseitigungsanordnung für ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellte, den Straßenverkehr gefährdende Wahlplakate rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.01.2014
[Aktenzeichen: 6 K 13.1376])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24841
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24841
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.