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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019
- S 8 KR 392/18 -
Krankenkasse muss Kosten für Brustimplantatwechsel für beide Brüste übernehmen
Brust ist nach Krebsoperation insgesamt als ein paariges Organ wiederherzustellen
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine 76-jährige Frau Anspruch auf einen Brustimplantatwechsel für beide Brüste gegen ihre Krankenkasse hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erkrankte 2007 an einem
SG bejaht Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse
Das Sozialgericht Düsseldorf urteilte zu Gunsten der Klägerin. Bei dem chirurgischen Wiederaufbau einer Brust nach einer Krebsoperation sei die Brust insgesamt als ein paariges Organ wiederherzustellen, einschließlich des Erhalts der Symmetrie. Die Rekonstruktion beider Brüste sei medizinisch indiziert, um negative Folgen einer asymmetrischen Belastung zu verhüten. Aus diesem Grund seien auch bereits 2008 beide Brüste zu Lasten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2020
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
- Krankenkasse muss Kosten für Brustentfernung wegen Krebsangst nicht übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.09.2019
[Aktenzeichen: L 16 KR 73/19]) - Schönheitschirurgie: Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2019
[Aktenzeichen: L 16 KR 324/18])
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Dokument-Nr. 29158
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