wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2005
7 A 11481/04.OVG -

OVG: Ausländer muss lesen können

Ein Ausländer, der Deutscher werden will, muss die deutsche Sprache so beherrschen, dass er einen einfachen Text lesen kann. So entschied jetzt das Oberverwal­tungsgericht Rhein­land-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, nach Erkenntnissen der Ausländerbehörde ein libanesischer Staatsangehöriger, lebt seit 1985 in Deutschland. Nach erfolglosem Asylverfahren erhielt er im Jahre 1997 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnte die Ausländerbehörde ab, nachdem sie bei Sprachtests feststellte, dass der Kläger einen in deutscher Sprache verfassten Zeitungsartikel nicht lesen konnte. Auch vor dem Verwaltungsgericht hatte das Einbürgerungsbegehren keinen Erfolg, da der Kläger nach Auffassung der Richter nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfüge. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht und wies die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil zurück.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache im Sinne des Staatsangehörigengesetzes lägen vor, wenn sich der Einbürgerungsbewerber in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurechtfinden könne. Hierzu reiche die bloße Fähigkeit, sich mündlich zu verständigen, nicht aus. Zusätzlich sei erforderlich, dass der Ausländer in der Lage sei, einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens zu lesen, zu verstehen und die wesent­lichen Inhalte mündlich wiederzugeben. Über diese Fähigkeiten verfüge der Kläger nicht, obwohl er in den letzten 20 Jahren ausreichend Zeit gehabt habe, die deutsche Sprache auch schriftlich zu erlernen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2005
Quelle: Pressemeldung Nr. 7/05 des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.02.2005

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 203 Dokument-Nr. 203

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung203

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?