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Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020
- 1 Ws HE 4/20 -
Corona-Pandemie: Hauptverhandlung darf verschoben werden und Untersuchungshaft fortgeführt werden
Kein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot
Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch das neuartige Coronavirus kann einen wichtigen Grund darstellen, der die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus rechtfertigt.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat durch Beschluss vom 30. März 2020 die Fortdauer einer seit sechs Monaten vollzogenen
Den Angeklagten wird unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Sie befinden sich seit dem 26. September 2019 in
Coronakrise begründet wichtigen Grund, der Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigt
Die Strafkammer hat sodann das Verfahren dem Oberlandesgericht zur Prüfung der weiteren Haftfortdauer im Hinblick auf die §§ 121, 122 der Strafprozessordnung (StPO) vorgelegt. Nach diesen Vorschriften darf die
Die Verschiebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2020
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 28614
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