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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 29.02.2016
- 34 Wx 19/16 -
Durch gerichtlichen Vergleich titulierte Kindesunterhaltsforderung erlischt nicht mit Volljährigkeit der Kinder
Unterhaltspflicht der Eltern besteht aufgrund Verwandtschaft zum bedürftigen Kind
Verpflichtet sich ein Elternteil durch einen gerichtlichen Vergleich zur monatlichen Leistung von Kindesunterhalt, so erlischt die Unterhaltspflicht nicht mit Erreichen der Volljährigkeit der Kinder. Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht aufgrund der Verwandtschaft zum unterhaltsbedürftigen Kind und nicht wegen seines Alters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch einen gerichtlichen
Unterhaltspflicht erlischt nicht mit Volljährigkeit der Kinder
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Mutter. Die
Begriff "Kindesunterhalt" bezieht sich nicht ausschließlich auf minderjährige Kinder
Der im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 261 NJW-Spezial 2016, 261
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Dokument-Nr. 23538
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