wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.08.2000
6 U 202/99 -

Telefonkarten mit Fristablauf unzulässig

Seit etwa Oktober 1998 verkauft die Deutsche Telekom AG für Telefonate aus ihren öffentlichen Telefonzellen heraus Telefonkarten, die vom Tage ihrer Herstellung an nur für 3 Jahre und 3 Monate gültig sind. Diese Telefonkarten mit beschränkter Gültigkeitsdauer benachteiligen den Verbraucher unangemessen und sind daher unzulässig.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln der Klage eines Verbraucherverbandes stattgegeben und der Telekom untersagt, künftig solche Telefonkarten zu verkaufen oder sich bei bereits verkauften Telefonkarten auf die beschränkte Gültigkeitsdauer zu berufen. Tragender Grund des Urteils ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Denn der Verbraucher werde durch den allein auf der Karte aufgedruckten Vermerk "gültig bis ..." über seine Rechte in die Irre geführt. Insbesondere könne der Kunde aufgrund des Aufdrucks meinen, dass ihm kein Erstattungsanspruch hinsichtlich des nicht abtelefonierten Betrages gegenüber der Telekom zustehe. Ein solcher Anspruch bestehe aber, da ohne weitere ausdrückliche Hinweise oder vertragliche Vereinbarungen allein durch den Gültigkeitsaufdruck auf der Karte der von der Telekom vorgesehene Verfall des Restguthabens nicht wirksam vereinbart sei.

Wegen der weiten Verbreitung der Telefonkarten hat das Oberlandesgericht in seinem Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen.

Siehe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Bundesgerichtshof zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten (Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.06.2001 - XI ZR 274/00 -)

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 23.08.2000

Aktuelle Urteile aus dem Telekommunikationsrecht | Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Deutsche Telekom | Fristablauf | Gültigkeit | Telefonkarten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1738 Dokument-Nr. 1738

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?