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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2018
- 18 U 134/17 -
Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich
Käufer müssen sich nicht auf erneute ungewisse Nachbesserung mit unbekanntem Inhalt einlassen
Das Oberlandesgerichts Köln hat darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.
Der Käufer hatte von der Verkäuferin, die ein Audi Zentrum betreibt, im Januar 2015 einen gebrauchten Audi A 4 2,0 TDI Ambition erworben. Im September 2016 erfolgte das
Fahrzeug bereits wegen notwendigen Einsatzes der Steuerungsoftware mangelhaft
Das Oberlandesgericht Köln führt in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass das
Verkäufer trägt Darlegungs- und Beweislast für Gelingen der (Nach-)Erfüllung
Der Käufer trage die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlschlagen einer vorgenommenen
Käufer muss konkret auf das Software-Update zurückgehende Sachmängel darlegen können
Zudem seien den Kunden die zur Beurteilung des Erfolgs der
Erneute Nachbesserung nicht erforderlich
Einer Nachfristsetzung habe es hier nicht bedurft. Eine erneute
OLG ordnet Beweiserhebung an
Das Oberlandesgericht hat eine Beweiserhebung angeordnet, zu deren Vorbereitung er dem Verkäufer aufgegeben hat, die Wirkungsweise der ursprünglich, d.h. vor dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
- Landgericht Aachen, Urteil vom 28.03.2008
[Aktenzeichen: 8 O 505/16]
- VW-Abgasskandal: Autohändler zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verpflichtet
(Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016
[Aktenzeichen: 4 O 202/16]) - VW-Abgasskandal: Käufer eines mit manipulierter Software ausgestatteten Audis A1 kann vom Kaufvertrag zurücktreten
(Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016
[Aktenzeichen: 2 O 83/16])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 25722
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