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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 04.03.2021
- 4 StE 6 OJs 9/19 -
Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ("Islamischer Staat")
Haftstrafe auf Bewährung wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat"
Das Oberlandesgericht Koblenz hat gegen eine 30 Jahre alte deutsche Staatsangehörige Lisa R. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129 a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch) eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren verhängt, deren weitere Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das OLG sah es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Angeklagte im Zeitraum von Mitte September 2014 bis Mitte Januar 2019 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) war. Die Angeklagte sei durch ihren nach islamischem Recht mit ihr verheirateten Ehemann in Kontakt mit dem Islam gekommen. Unter dem Einfluss ihres sich zunehmend radikalisierenden Ehemannes sei in ihr der Wunsch entstanden, in einer muslimischen Gemeinschaft zu leben. Im September 2014 sei sie sodann gemeinsam mit ihrem Ehemann und dessen beiden Schwestern von Deutschland in die Türkei ausgereist, von wo aus sie sich Mitte September 2014 mit Hilfe von Schleusern auf syrisches Staatsgebiet begeben habe, um sich dort gemäß ihrer von Anfang an bestehenden Absicht dem
Ende der Mitgliedschaft durch Flucht
Sie habe hierbei zur Ausreise in das vom
Keine Anrechnung von im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
Bei der Strafzumessung hat der Senat zu Lasten der Angeklagte unter anderem berücksichtigt, dass diese über einen langen, gut vier Jahre umfassenden Zeitraum dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2021
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29942
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