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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.07.2022
- 26 W 4/22 -
Faxübermittlung durch Rechtsanwälte wahrt keine Fristen mehr
Elektronische Übermittlung der Dokumente stellt Zulässigkeitsvoraussetzung dar
Seit dem 1.1.2022 müssen Anwälte ihre Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr. Dies gilt unabhängig davon, ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die per Fax eingereichte sofortige Beschwerde eines mit einem Zwangsgeld belegten Schuldners als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer war vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt worden, den Erben einer ungeteilten Erbengemeinschaft Auskunft zu erteilen. Da er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen war, beantragte die Beschwerdegegnerin die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Das Landgericht verhängte daraufhin ein Zwangsgeld i.H.v. € 1.000,00. Mit per
Elektronische Übermittlung für alle anwaltlichen Anträge und Erklärungen erforderlich
Das OLG hat die sofortige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32086
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