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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.11.2004
S 5 RA 88/03 -

Keine Witwerrente für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

Hinterbliebene Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

In dem nichtamtlichen Leitsatz teit das Gericht mit:

1. Der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG hat keinen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.

2. Der Ausschluss von Partnern einer Lebenspartnerschaft aus dem Kreis der Begünstigten des § 46 SGB VI verstößt nicht gegen Art. 3 Grundgesetz oder europäisches Gemeinschaftsrecht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2005
Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

Aktuelle Urteile aus dem Eingetragene Lebenspartnerschaft | Sozialrecht

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Dokument-Nr.: 221 Dokument-Nr. 221

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