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Landgericht München I, Urteil vom 17.09.2020
- 12 O 7208/20 -
Keine Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung für Kita mit Notbetreuung
Eintritt des Versicherungsfalls nur bei vollständiger Betriebsschließung
Eine Kita kann keine Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung beanspruchen, da sie aufgrund der Notbetreuung nicht vollständig geschlossen war. dies hat das Landgericht München I entschieden.
In den vier Verfahren ging es um die Grundsatzfrage, wann und unter welchen Voraussetzungen die Versicherungen für Schäden der coronabedingten Betriebsschließungen leisten müssen. Im vorliegenden Fall klagte eine
Eintritt des Versicherungsfalls setzt vollständige Betriebsschließung voraus
Nach Auffassung des LG München war die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2020
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29204
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