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Landgericht Hannover, Urteil vom 16.08.2022
- 32 O 116/22 -
Martin Kind bleibt vorerst Geschäftsführer bei der Profisparte von Hannover 96
Entscheidung ist nicht rechtskräftig
Das Landgericht Hannover hat eine vorläufige Entscheidung über den Streit zwischen der Vereinsführung von Hannover 96 und der Kapitalseite um Martin Kind getroffen. Martin Kind darf bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH tätig sein.
Die gesellschaftsrechtliche Konstellation bei
Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers obliegt allein dem Aufsichtsrat
Dieser Argumentation ist das LG Hannover nicht gefolgt. Sie stellt darauf ab, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2022
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32087
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