wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 18.08.2006
22 O 98/06 -

Zur Eintrittspflicht eines Kaskoversicherers, wenn ein Autodieb den Pkw des Versicherten beschädigt

Autoschlüssel bei Diskobesuch aus der Jackentasche entwendet

Wer auf seine Jacke gut aufpasst und dennoch der Autoschlüssel aus der mit einem Reißverschluss verschlossenen Jackentasche geklaut wird, hat einen Fahrzeugdiebstahl nicht grob fahrlässig herbeigeführt. Das Landgericht Coburg hat mit dieser Begründung der Klage eines Fahrzeugdiebstahlsopfers statt gegeben und den Fahrzeugversicherer zur Zahlung von 2.500,- EUR verurteilt. Ein Dieb hatte sich heimlich des Wagenschlüssels bemächtigt und das Auto bei einer anschließenden Spritztour ramponiert. Nach Überzeugung der Richter hatte die Versicherungsnehmerin den Diebstahl nicht leichtfertig ermöglicht.

Zusammen mit Freunden besuchte die spätere Klägerin ein Konzert. Den Schlüssel ihres Fiat hatte sie in ihrer Jackentasche verstaut. Kurz nach Mitternacht wurde sie über Lautsprecher aufgefordert, sich wegen ihres Automobils bei der Polizei zu melden. Dort erfuhr die verdutzte Fahrzeugbesitzerin, dass ihr alter, aber geliebter Bolide in mehrere Verkehrsunfällen verstrickt gewesen war. Ein junger Mann hatte den Zündschlüssel während der Musikshow aus ihrer Joppe geklaut und sich eine Vergnügungsfahrt gegönnt. Das fatale Ergebnis: Neben erheblichem Schaden an fremden Fahrzeugen hatte der Fiat der Konzertbesucherin nur noch Schrottwert. Der bösen Überraschungen nicht genug, weigerte sich der Kaskoversicherer, den Wiederbeschaffungswert ihres Pkw zu ersetzen. Er warf der Versicherten vor, auf ihre Jacke nicht gut genug aufgepasst und den Versicherungsfall daher grob fahrlässig herbeigeführt zu haben.

Doch mit dieser Auffassung stieß die Assekuranz sowohl bei der Klägerin als auch beim Landgericht Coburg auf Widerstand. Zwar müsse ein Versicherungsnehmer die Fahrzeugschlüssel so aufbewahren, dass sie vor dem unbefugten Zugriff beliebiger Dritter geschützt sind. Hieran habe sich die Fiatbesitzerin allerdings gehalten, wie die Beweisaufnahme ergeben habe. Auf ihre Jacke habe sie in ausreichendem Maße achtgegeben, insbesondere sie zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen. Der Reißverschluss der Tasche, in der der Schlüssel gesteckt habe, sei zugezogen gewesen. Ein grob fahrlässiges Verhalten könne der Versicherten deshalb nicht angelastet werden.

Vgl. auch:

Beim Diskobesuch den Autoschlüssel nicht in der abgelegten Jacke hinterlassen

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3647 Dokument-Nr. 3647

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3647

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?