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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entwässerung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2021
- 1 ME 100/21 -
Grundstückseigentümer muss im Rahmen des Entwässerungskonzepts nicht Vorsorge für extrem seltene Starkregenereignisse treffen
Ausnahme bei gezielter Ableitung von Niederschlagswasser auf Nachbargrundstück oder Eintritt von erheblichen Schäden
Ein Grundstückseigentümer muss im Rahmen des Entwässerungskonzepts keine Vorsorge dafür treffen, dass bei extrem seltenen Starkregenereignissen kein Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück fließt. Eine Ausnahme besteht, wenn gezielt Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück geleitet wird oder erhebliche Schäden zu befürchten sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragten die Eigentümer von drei Grundstücken im Jahr 2021 beim Verwaltungsgericht Hannover Eilrechtsschutz gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück. Sie befürchteten eine Verschlechterung der Entwässerungssituation bei Starkregenereignissen und verlangten daher Schutzkonzepte. Das Verwaltungsgericht sah keine drohende unzumutbare Überschwemmung der Grundstücke bei Starkregen und wies den Antrag daher zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Grundstückseigentümer.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Zwar reichen die Entwässerungseinrichtungen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
- 27 C 21/20 -
Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instandsetzungsanspruch
Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen
Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instandsetzungsanspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von Starkregen zu Wassereinbrüchen. Der Fußboden der Wohnung lag etwa 30 cm unterhalb der Oberkante des Erdbodens. Die Mieterin behauptete, dass das Abflusssystem für Starkregen nicht ausgelegt sei und deshalb Wasser in die Wohnung dringe. Sie verlangte daher von... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2016
- 63 S 259/15 -
Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumboden in Küche
Keine Berücksichtigung über Putz liegender Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz"
Ist der Linoleumboden in der Küche verschweißt und vollflächig verklebt, so ist er als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015 anzusehen. Dagegen sind über Putz liegende Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung erklären. Diese weigerten sich aber mit der Begründung, dass der in der Küche ausgelegte Linoleumboden nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Zudem lag ihrer Meinung nach das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" vor, da die Heizungsrohre... Lesen Sie mehr
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