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Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.01.2022
- 3 K 2991/19 E -
Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften
Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die Kläger nahmen im Jahr 2004 ein Wohnungsbaudarlehen bei einer Bank auf und erbrachten zehn Jahre lang Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt ca. 110.000 €. Im Jahr 2015 widerriefen sie den
Finanzamt besteuerte Entschädigung für die Nutzung der Zins- und Tilgungsleistungen
Vor dem Oberlandesgericht schlossen die Parteien einen Vergleich, mit dem sich die Bank verpflichtete, an die Kläger als
FG: Entschädigungszahlung der Bank stellt steuerbaren Kapitalertrag dar
Die hiergegen erhobene Klage ist erfolglos geblieben. Das Finanzgericht Münster hat ausgeführt, dass die Entschädigungszahlung der Bank einen Kapitalertrag darstelle. Nach der im Streitfall geltenden Zivilrechtslage habe sich das Darlehensverhältnis durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2022
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31481
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