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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 11.10.2018
- 2 K 116/18 -
Kein Vorsteuerabzug für Anschaffung eines Lamborghini Aventador
Aufwendungen stellen unangemessenen Repräsentationsaufwand dar
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Reinigungsunternehmen für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, da die Aufwendungen laut Gericht einen unangemessenen Repräsentationsaufwand darstellen.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) durch ein Reinigungsunternehmen vollständig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet; die Privatnutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers wurde nach der 1 %-Methode versteuert. Die Gesellschaft erzielte in den Streitjahren ein Betriebsergebnis von rund 90.000 Euro bzw. rund 100.000 Euro. Das Reinigungsunternehmen berief sich darauf, dass der Lamborghini zwar ein teures, gleichwohl serienmäßig hergestelltes
Gericht verneint jeglichen Vorsteuerabzug
Das Finanzgericht Hamburg verneinte jeglichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2019
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 26909
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