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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Luxusaufwendungen“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 11.10.2018
- 2 K 116/18 -

Kein Vorsteuerabzug für Anschaffung eines Lamborghini Aventador

Aufwendungen stellen unangemessenen Repräsentations­auf­wand dar

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Reinigungs­unter­nehmen für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, da die Aufwendungen laut Gericht einen unangemessenen Repräsentations­auf­wand darstellen.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) durch ein Reinigungsunternehmen vollständig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet; die Privatnutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers wurde nach der 1 %-Methode versteuert. Die Gesellschaft erzielte in den Streitjahren ein Betriebsergebnis von rund 90.000 Euro bzw. rund 100.000 Euro. Das Reinigungsunternehmen berief sich darauf, dass der Lamborghini zwar ein teures, gleichwohl serienmäßig hergestelltes Fahrzeug sei. Dem Geschäftsführer sei es in der Vergangenheit immer wieder gelungen, über seine Sportwagenkontakte neue Kunden zu gewinnen.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.01.1971
- VII ZR 9/70 -

Flugreise-Fall: Minderjähriger "blinder Passagier" einer Flugreise muss übliche Vergütung zahlen ("Flugreisefall")

"Luxusaufwendungen" schließen nicht Erlangung eines Vermögensvorteils aus

Nimmt ein Minderjähriger ohne Rechtsgrund eine Flugreise in Anspruch, hat er den Flugpreis nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zu erstatten, wenn er den Mangel des rechtlichen Grundes beim Empfang der Leistung kannte. Dabei kommt es nicht auf die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters, sondern auf seine Kenntnis an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall flog der fast 18-jährige Beklagte nach Erwerb eines entsprechenden Flugscheins mit einer Linienmaschine der Klägerin von München nach Hamburg. Dort gelang es ihm, mit den Transitpassagieren das Flugzeug wieder zu besteigen und an dem Weiterflug nach New York teilzunehmen, ohne dass er im Besitz eines Flugscheins für diese Strecke gewesen wäre. In New York... Lesen Sie mehr