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Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 14.05.2019
- S 1 U 412/19 -
Teilnahme an nur einmal jährlich stattfindender Skiausfahrt steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Teilnahme an Skiausfahrt stellt offenkundig keine arbeitsvertraglich geschuldete oder vermeintliche Pflicht aus Beschäftigungsverhältnis dar
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass für die Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden Skiausfahrt kein Unfallversicherungsschutz besteht.
Der als Teamkoordinator beschäftigte Kläger des zugrunde liegenden Falls nahm im Februar 2018 an der von seinem Arbeitgeber jährlich einmal ausgeschriebenen Skiausfahrt teil. Dabei stürzte er und verletzte sich die rechte Schulter und das Kniegelenk. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Unfalls als
SG verneint Anspruch auf Versicherungsschutz
Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass der Kläger als Beschäftigter zwar grundsätzlich in der gesetzlichen
Zweck der Skiausfahrt war nur sportliche Aktivität und ausdrücklich nicht Förderung der Betriebsverbundenheit
Schließlich habe der Kläger seine Verletzung auch nicht im Rahmen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2019
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27760
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