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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 17.11.2009
- 12 K 4153/09 -
VG Stuttgart: Zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht für Kinder rechtmäßig
Unterschiedliche religiöse oder weltanschauliche Ansichten stellen keine ausreichenden Gründe zur Befreiung von der Schulpflicht dar
Eine zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht für Kinder, deren Eltern Mitglieder der "Gemeinde Gottes" sind, ist rechtmäßig. Eine Befreiung von der Schulpflicht unter Ersetzung durch Heimunterricht, aufgrund der Ablehnung des Schulunterrichts wegen der Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele zum Beispiel aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen, ist nicht erlaubt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Die Kinder besuchten zuletzt die nicht genehmigte „Private Christliche
Androhung von Zwangsgeld bei Nichtanmeldung der Kinder an staatlicher oder privater Schule
Das Regierungspräsidium gab den Eltern mit sofortiger Wirkung am 2. November 2009 auf, ihre beiden 12- bzw. 11-jährigen Söhne an einer öffentlichen
Für Kinder besteht gesetzliche Schulpflicht
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Eltern ab, da die zwangsweise Durchsetzung der
Eltern ersetzen Schulbesuch durch Heimunterricht
Die
Androhung von Zwangsgeld rechtmäßig
Da die Eltern ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Kinder an einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2009
Quelle: ra-online, VG Stuttgart
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Dokument-Nr. 8843
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