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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 22.07.2008
- 20 L 945/08 -
Kioskbesitzer scheitert mit Antrag gegen Alkoholkonsumverbot in seinem Bezirk
Kioskbesitzer ist nicht in eigenen Rechten verletzt
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag eines Kioskbetreibers abgelehnt, der sich gegen das seit dem 01. Juli 2008 geltende Alkoholkonsumverbot im Bereich des "Bonner Lochs" wandte.
Der Rat der Stadt Bonn hatte mit Beschluss vom 18. Juni 2006 eine ordnungsbehördliche Verordnung über ein
Kioskbesitzer befürchtet massive Umsatzeinbußen
Der Kioskbesitzer, dessen Geschäftsumsatz nach eigenen Angaben zu 1/3 auf den Verkauf alkoholischer Getränke entfällt, fürchtet hierdurch massive betriebliche Einbußen und sieht sich in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Er wollte deswegen mit seinem Antrag erreichen, dass das
Gericht: Kioskbesitzer ist durch das Alkoholkonsumverbot nicht in eigenen Rechten verletzt
Zur Begründung seines ablehnenden Beschlusses hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass der Kioskbesitzer durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 22.07.2008
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Dokument-Nr. 6400
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