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Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 03.02.2014
- S 9 AS 2274/13ER -
Eigentum in Griechenland steht Anspruch auf Grundsicherungsleistungen entgegen
Wertverlust ist bei Vermögensverwertung grundsätzlich hinzunehmen
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet Leistungen als Zuschuss zu erbringen, wenn Eigentum in Form einer Wohnung und eines Olivenhains in Griechenland vorhanden ist. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.
Im zugrunde liegenden Fall verweigerte das
Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung des Grundvermögens in Griechenland nicht glaubhaft dargelegt
Sein Anliegen blieb vor dem Sozialgericht Detmold jedoch erfolglos. Hilfebedürftig sei nur wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern könne. Hier stände jedoch zu berücksichtigendes Eigentum in Griechenland in Form einer Wohnung und eines Olivenhain zur Verfügung. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft machen können, dass die
Überschreiten der Grenze zur Unwirtschaftlichkeit müssen durch erfolglose Verwertungsbemühungen glaubhaft gemacht werden
Das Sozialgericht verwies darauf, dass Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet seien ihr Vermögen zu verwerten und dieses vorrangig für ihren Lebensunterhalt einzusetzen. Dabei müssten grundsätzlich auch Wertverluste hingenommen werden. Ob diese Wertverluste die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit erreichten, müsse der Antragsteller auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mindestens durch entsprechende erfolglose Verwertungsbemühungen glaubhaft machen. Deshalb habe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2014
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
- Hartz IV: Trotz Immobilienvermögen kann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen
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Dokument-Nr. 17722
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