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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2012
- OVG 1 S 117.12 -
OVG Berlin Brandeburg bestätigt Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Mohammed-Karikaturen dürfen gezeigt werden
Zeigen von Mohammed-Karikaturen stellt keine "Beschimpfung" im Sinne eines Verächtlichmachens des religiösen Bekenntnisses dar
Der Eilantrag dreier islamischer Moschee-Vereine, der "Bürgerbewegung Pro Deutschland" zu untersagen, während einer Demonstrationen vor deren Einrichtungen so genannte "Mohammed-Karikaturen" zu zeigen, blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endgültig ohne Erfolg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die "Bürgerbewegung Pro Deutschland" für den 18. August 2012 Versammlungen vor den religiösen Einrichtungen dreier islamischer Moschee-Vereine mit dem Versammlungsthema "Der Islam gehört nicht zu Deutschland - Islamisierung stoppen" angemeldet. Die Versammlungsbehörde hat der Anmelderin jeweils Versammlungsorte im Abstand ca. 50 m vor den Einrichtungen der Antragsteller zugewiesen. Die Anmelderin hat angekündigt, im Kontext der Versammlungen die so genannten Mohammed-Karikaturen zeigen zu wollen.
Moschee-Vereine können Zeigen der Karikaturen nicht verbieten lassen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bewertung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, dass das Zeigen der "Mohammed-Karikaturen" im Rahmen einer öffentlichen und auf Meinungsdarstellung und entsprechende Kommunikation zielenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 13995
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