wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2008
BVerwG 10 C 10.07, 10 C 11.07, 10 C 12.07 -

Bundesverwaltungsgericht zu den Anforderungen an eine inländische Fluchtalternative

Ablehnung von Asyl nur bei zumutbarer innerstaatlicher Zufluchtsmöglichkeit

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Erreichbarkeit des Gebiets einer inländischen Fluchtalternative Stellung genommen und die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Asylbewerbern unter Berufung auf die Möglichkeit internen Schutzes Asyl und Flüchtlingsschutz versagt werden kann.

Die Kläger, aus Aserbaidschan stammende armenische Volkszugehörige, beantragten erfolglos ihre Anerkennung als Asylberechtigte. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat eine der Gewährung von Asyl sowie der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz entgegenstehende inländische Fluchtalternative in Berg-Karabach bejaht, denn dieses zu Aserbaidschan gehörende Gebiet sei für die Kläger von Armenien aus erreichbar. Nach Erhalt einer Einreiseerlaubnis für Armenien könnten sie den Flüchtlingsstatus in Armenien erwerben und sodann visumfrei nach Berg-Karabach einreisen. Im Übrigen hätten sie die Möglichkeit, in der ständigen Vertretung in Eriwan eine Einreiseerlaubnis für Berg-Karabach zu beantragen; ein ggf. über ein Jahr andauernder Zwischenaufenthalt in Armenien sei ihnen zumutbar. In Berg-Karabach seien sie vor Verfolgung sicher und auch keinen anderen existenziellen Bedrohungen ausgesetzt, die so am Herkunftsort nicht bestünden.

Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Einem Asylbewerber darf eine inländische Fluchtalternative u.a. nur dann entgegengehalten werden, wenn er das entsprechende Gebiet tatsächlich in zumutbarer Weise erreichen kann. Verlangt wird eine auf verlässliche Tatsachenfeststellungen gestützte Prognose der Erreichbarkeit, damit sich die innerstaatliche Zufluchtsmöglichkeit nicht nur als theoretische Option, sondern dem Asylbewerber praktisch eröffnete Möglichkeit internen Schutzes darstellt. Diesen Anforderungen genügt die Berufungsentscheidung nicht; der Verwaltungsgerichtshof wird die entsprechenden tatsächlichen Feststellungen nachzuholen haben.

Der Senat hat im Übrigen zum Flüchtlingsschutz mit Blick auf Art. 8 der inzwischen umgesetzten Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 (sog. Qualifikationsrichtlinie) entschieden, dass von dem Betroffenen nur dann vernünftigerweise erwartet werden kann, sich in einem anderen Teil seines Herkunftslandes aufzuhalten, wenn ihm dort jedenfalls keine existenzielle Gefährdung droht. Für die Gewährung von Flüchtlingsschutz unerheblich ist, ob diese Gefährdung an seinem Herkunftsort in gleicher Weise besteht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/08 des BVerwG vom 29.05.2008

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Asyl | Asylantrag | Flüchtlinge | Qualifikationsrichtlinie

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6128 Dokument-Nr. 6128

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6128

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?