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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2023
- 10 A 3.23 -
Kein vorbeugender Rechtsschutz eines Journalisten auf Unterlassungen des BND bei künftigen Anfragen
Unterlassungsklage auf vorbeugenden Rechtsschutz unzulässig
Ein Journalist, der zu Pressekontakten einer Behörde mit anderen Medienvertretern recherchiert, kann im Hinblick auf seine erst künftigen Auskunftsbegehren nicht verlangen, dass die Behörde auf die Anhörung Betroffener verzichtet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger ist
Kein vorbeugender Rechtsschutz für künftige Anfragen
Die Unterlassungsklage sie ist bereits unzulässig, da sie sich auf künftige Rechercheanfragen des Klägers zu Hintergrundgesprächen mit Medien mit nicht näher bekanntem Inhalt bezieht. Vorbeugender verwaltungsgerichtlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33466
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