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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.06.2021
- VII ZB 58/20 -
Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption des Kindes
Adoption schließt Umgangsrecht nicht aus
Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht auch dann zusteht, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist.
Die Mutter des mittels einer sogenannten privaten
BGH verneint Umgangsrecht nach § 1684 BGB und § 1685 Abs. 2 BGB
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Zwar ist ein
Umgangsrecht gemäß § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB jedoch grundsätzlich möglich
Dagegen ist ein Anspruch gemäß § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Umgangsrecht des leiblichen Vaters) grundsätzlich möglich. Danach hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem
Vereinbarkeit des Umgangsrechts mit Kindeswohl noch zu klären
Das Beschwerdegericht hat nach Zurückverweisung des Verfahrens nunmehr zu prüfen, ob und inwiefern der Umgang im vorliegenden Fall dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30566
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