wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 02.09.2020
56 Ca 4305/20 -

Kündigungsfrist nicht eingehalten - Erste Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam

Land Berlin hielt Frist gemäß § 626 Absatz 2 BGB nicht ein

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule vom 3. Juni 2020 unwirksam ist. Eine Entscheidung über weitere Kündigungen, die Gegenstand eines anderen beim Arbeitsgericht anhängigen Verfahrens sind, ist hiermit nicht verbunden.

Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, die außerordentliche Kündigung vom 3. Juni 2020 sei bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist gemäß § 626 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch erklärt worden sei. Hiernach kann eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der Vorwürfe erklärt werden. Die Vorwürfe, auf die das beklagte Land diese Kündigung stütze, seien diesem aber bereits länger bekannt gewesen.

Land Berlin hat keine konkreten Verfehlungen für eine ordentliche Kündigung vorgetragen

Die hilfsweise erklärte ordentliche fristgemäße Kündigung vom 3. Juni 2020 sei unwirksam, weil vom beklagten Land keine Kündigungsgründe ausreichend konkret vorgetragen worden seien. Der Hinweis auf ein Gesamtklima reiche ebenso wie auf etwaige Missstände an der Schule nicht aus. Es müsse zur Begründung einer Kündigung dargelegt werden, wann es zu welcher konkreten Verfehlung des Klägers persönlich gekommen sei. Diesen Anforderungen sei der Vortrag des beklagten Landes nicht gerecht geworden.

Beschäftigung als Schulleiter mangels Lehramtsausbildung nicht möglich

Die von dem Leiter der Staatlichen Ballettschule ebenfalls in diesem Verfahren erhobene Klage auf Beschäftigung als Schulleiter hat das Arbeitsgericht abgewiesen. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, eine solche sei nicht möglich, weil nach § 71 des Schulgesetzes für das Land Berlin hierfür eine Ausbildung für das Lehramt zwingend erforderlich sei, über die der Kläger nicht verfüge. Die erfolgte Einstellung des Klägers trotz Fehlens dieser Voraussetzung ändere hieran nichts, das beklagte Land könne nicht zu einer nicht gesetzeskonformen Beschäftigung verurteilt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2020
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: fristlose | außerordentliche Kündigung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29149 Dokument-Nr. 29149

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29149

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung