wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 27.08.2007
231 C 17158/07 -

Verweigerung eines neuen Kredits ist kein Grund zur Kündigung eines alten

Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kunde die Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im März 1994 gewährte eine Bank der späteren Klägerin einen Kredit über 650.000 Euro. Dieser Darlehensvertrag hatte eine Laufzeit bis zum März 2009. Im Mai 2006 wollte die Kundin einen weiteren Kredit von 400.000. Euro, den ihr die Bank verweigerte. Darauf hin kündigte sie den Darlehensvertrag. Die Bank verlangte von der Kundin einen Betrag von 3886 Euro als Vorfälligkeitsentschädigung, den die Kundin unter Vorbehalt zahlte, den sie dann aber vor dem Amtsgericht München wieder einklagte. Schließlich, so die Klägerin, sei sie gezwungen worden, bei einer anderen Bank einen Kredit aufzunehmen. Die Weigerung der Bank, ihr einen Kredit zu gewähren, sei ein wichtiger Grund für eine Kündigung. Dem widersprach die Bank.

Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München gab der Bank Recht und wies die Klage ab:

Die Klägerin habe den Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt, deshalb falle grundsätzlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Dieser Anspruch sei auch nicht durch ein Fehlverhalten der Bank entfallen. Es sei nicht ersichtlich, dass die Klägerin und die Bank bei Vertragsschluss im Jahre 1994 davon ausgegangen seien, dass die Klägerin irgendwann noch weitere Darlehen benötige und diese von der Bank dann zu bekommen habe. Die möglicherweise einseitige Erwartung der Klägerin, sie könne zu einem weiteren Zeitpunkt Darlehen erhalten, genüge dafür nicht. Das Vertragsverhältnis sei bisher problemlos abgewickelt worden, die Bank habe sich hier keinerlei Vertragsverletzung zu Schulden kommen lassen. Die Weigerung der Bank, einen weiteren Kredit zu gewähren betreffe nicht das alte Vertragsverhältnis und berechtigten nicht zu einer Kündigung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung AG München vom 28.07.2008

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6431 Dokument-Nr. 6431

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6431

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?