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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 02.04.2008
- 1 L 194/08 -
Pferdezüchter erhält Haltungs- und Betreuungsverbot
Keine artgerechte Tierhaltung
Ein Pferdezüchter aus Greven muss seinen Tierbestand auflösen und darf in Zukunft keine Pferde und Rinder mehr halten. Das Verwaltungsgericht Münster hat eine entsprechende Verfügung des Kreises Steinfurt bestätigt.
Das Kreisveterinäramt hatte im letzten Jahr mehrfach die
Pferde wurden nicht ausreichend ernährt und gepflegt
Im Laufe des Jahres nahm der Kreis Steinfurt immer wieder
Behörde erließ gegenüber dem Züchter ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Pferde und Rinder
Im Februar 2008 erließ der Kreis Steinfurt ein Haltungs- und Betreuungsverbot für
Gericht: Verbot ist nicht unverhältnismäßig
Es sei auch anzunehmen, dass er sein tierschutzwidriges Verhalten in Zukunft fortsetzen werde. Spezielle, auf einzelne Missstände bezogene Ordnungsverfügungen hätten in der Vergangenheit nicht zu einer gesetzmäßigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2008
Quelle: ra-online, VG Münster
- Pferdezüchter ließ Tiere hungern - Gericht bestätigt behördliche Anordnungen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.09.2005
[Aktenzeichen: 7 K 112/05.NW]) - Pferdehalter muss für behördlich angeordnete Unterbringung vernachlässigter Tiere zahlen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.01.2008
[Aktenzeichen: 2 K 1103/07.KO])
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Dokument-Nr. 5863
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