wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 08.03.2007
7 K 185/06 -

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz verfassungsmäßig

Privatpilot hat Mitwirkungspflicht bei Überprüfung seiner Zuverlässigkeit

Als erstes nordrhein-westfälisches Gericht hat sich das Verwaltungsgericht Minden mit der durch das Luftsicherheitsgesetz vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten befasst und die Klage eines 33-jährigen Hobbyfliegers aus Oerlinghausen abgewiesen.

Der Kläger war seit 1991 im Besitz einer Fluglizenz. Diese hatte die Bezirksregierung Münster als zuständige Luftfahrtbehörde widerrufen, nachdem der Kläger trotz Aufforderung keinen Antrag auf Überprüfung seiner Zuverlässigkeit gestellt hatte. Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nur auf Antrag. In Ermangelung eines entsprechenden Antrags des Klägers sah sich die Beklagte außerstande, von dessen Zuverlässigkeit auszugehen.

Das Verwaltungsgericht hielt den Widerruf der Fluglizenz des Klägers für rechtmäßig. Das Luftsicherheitsgesetz verlange, dass die persönliche Zuverlässigkeit eines Piloten positiv festgestellt werde. Dies sei hier nicht der Fall, da eine Zuverlässigkeitsüberprüfung - dazu können u.a. Anfragen beim Verfassungsschutz und beim Bundeszentralregister, aber auch bei Arbeitgebern und bei Flugplatzbetreibern gehören - mangels Mitwirkung des Klägers nicht habe erfolgen können. Die vom Kläger geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilte das Verwaltungsgericht nicht. Das Luftsicherheitsgesetz sei ordnungsgemäß zustande gekommen und verletze jedenfalls bei Privatpiloten auch nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 09.03.2007

Aktuelle Urteile aus dem Grundrechte | Luftverkehrsrecht | Staatsrecht | Verfassungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3930 Dokument-Nr. 3930

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?