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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.02.2013
- 2 K 907/12.KO -
Tierschutzverein kann vom Land nicht Erstattung von Pflege- und sonstigen Kosten für ausgesetzten Hund verlangen
Information der Polizei über Tierfund führt nicht zu privatrechtlichem Auftrags- und Verwahrungsvertrag
Ein Tierschutzverein, der einen bei der Polizei abgegebenen Hund dort abholt und vorübergehend einem vereinseigenen Tierheim unterbringt, kann vom Land nicht Ersatz von Pflege- und sonstigen Kosten verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Autofahrerin einen
Polizei hat lediglich über Fund des Hundes informiert und nicht Unterbringung des Tieres im Tierheim verlangt
Die daraufhin erhobene Klage gegen das Land als Träger der Polizeiaufgaben wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Zum einen stehe - so die Koblenzer Richter - dem Kläger kein Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich wegen eines durch polizeiliche Inanspruchnahme als so genannter Nichtstörer entstandenen Schadens zu. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 15253
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