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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.05.2009
- 10 K 932/09 -
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Eingriff in die Privatsphäre ist nicht schwerwiegend
Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs können die zuständige Behörde nicht daran hindern, die der Gesellschaft im Jahr 2008 gezahlten Agrarsubventionen im Internet zu veröffentlichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.
Das Gericht führte aus, dass die vorgesehene
Transparenz bei Verwendung von EU-Mitteln soll verbessert werden
Die gemeinschaftsrechtlichen Veröffentlichungsvorschriften verstießen nicht gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht. Mit ihnen solle die Transparenz der Verwendung von EU-Mitteln im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik erhöht und insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der jeweiligen Fonds verbessert werden. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 25.05.2009
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Dokument-Nr. 7905
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