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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2012
- 9 K 1175/11.F, 9 K 5034/11. F, 9 K 5036/11.F und 9 K 8/12. F -
Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig
VG Frankfurt verpflichtet das Land Hessen zur Zahlung von Bezügen der jeweiligen Endstufe
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht für europarechtswidrig erklärt und das Land Hessen zur Zahlung von Bezügen der jeweiligen Endstufe verpflichtet.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Richterinnen und
Land Hessen verneint Diskriminierung nach dem Alter
Das beklagte Land sieht in den angegriffenen Regelungen keine Diskriminierung nach dem Alter - genau betrachtet gehe es hier um Erfahrungsstufen. Selbst wenn es eine Unterscheidung nach dem Alter gebe, so sei sie gerechtfertigt. Unabhängig davon wendet sich das beklagte Land gegen eine Anpassung „nach oben“ und wendet weiterhin ein, dass die Kläger wegen ihrer Treueverpflichtung zu ihrem Dienstherren Nachzahlungsansprüche nur für das laufende Haushaltsjahr geltend machen dürften.
VG rügt unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters und verneint Möglichkeit zur ausnahmsweise Rechtfertigung der Benachteiligung
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Klagen stattgegeben. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass die streitgegenständlichen besoldungsrechtlichen Regelungen des beklagten Landes Hessen mit dem Verbot der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Bemessung des Grundgehalts für niedersächsische Beamte nach Dienstalterstufen nicht zu beanstanden
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 15.02.2012
[Aktenzeichen: 1 A 106/10]) - Regelung über Professorenbesoldung wird dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 08.12.2008
[Aktenzeichen: 5 E 248/07])
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Dokument-Nr. 14075
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