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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Beamtenrecht“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.05.2012
- C-337/10 -

Beamter hat bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen Mindestjahresurlaub

Über den Mindestanspruch hinaus gehender Urlaub muss nicht zwingend finanziell ausgeglichen werden

Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht ausüben konnte. Für etwaige Ansprüche auf zusätzlichen bezahlten Urlaub kann jedoch die nationale Regelung die Zahlung einer finanziellen Vergütung ausschließen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung* verpflichtet die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen erhält. Dieser bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden.Herr Neidel arbeitete seit 1970 im Dienst der Stadt Frankfurt am Main. Er war dort im Beamtenverhältnis zunächst als Feuerwehrmann, dann als Hauptbrandmeister tätig. Ab dem 12. Juni 2007 war Herr Neidel wegen Krankheit dienstunfähig und trat mit Ablauf des Monats... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.04.2012
- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 4.11 -

Rückforderung überhöhter Gehaltszahlungen von Beamten: Behörden müssen bei eigenem Verschulden von Rückforderungen teilweise absehen

Schwerwiegende Fehler der Behörden müssen bei Rückforderung beachtet werden

Beamte haben überhöhte Gehaltszahlungen grundsätzlich zurückzuzahlen. Fällt der Behörde ein maßgeblicher Verursachungsbeitrag an der Überzahlung zur Last, kann es geboten sein, teilweise von der Rückforderung abzusehen, wenn es sich um über längere Zeit gezahlte geringe Beträge handelt, die der Beamte im Rahmen der allgemeinen Lebensführung verbraucht hat. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

In den beiden zu entscheidenden Verfahren hatten Beamte über fast zehn Jahre Beträge von monatlich ca. 50 Euro zuviel erhalten. Die Überzahlungen waren auf Fehler im Bereich der Behörde zurückzuführen, hätten aber von den Beamten bemerkt werden müssen. Die Behörde verlangte die überzahlten Beträge in voller Höhe zurück. Die hiergegen erhobenen Klagen hatten in zweiter Instanz Erfolg.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 25.04.2012
- 2 K 737/11 u.a. -

Keine Nachzahlung von Besoldung für in Teilzeit verbeamtete Lehrer

Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz scheitert an Bestandskraft der verfügten Teilzeitanordnungen

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die ersten fünf von insgesamt 90 anhängigen Klagen, die die Nachzahlung von Besoldung wegen einer rechtswidrigen Anordnung der Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung als Beamte betreffen, abgewiesen.

Die als Lehrer im Dienst des Landes Brandenburg stehenden Klägerinnen und Kläger des zugrunde liegenden Falls waren seit 1998 aufgrund damaliger Regelungen im Landesbeamtengesetz zu Beamten in Teilzeit mit einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit ernannt worden. Auf der Grundlage der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwiesen sich die Anordnungen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.03.2012
- 6 K 1067/11.KO -

Beamtete Lehrerin erhält keinen finanziellen Ausgleich für zuviel geleistete Arbeitszeit

Anspruch auf zeitlichen Ausgleich muss gegenüber Dienstherrn ausdrücklich geltend gemacht werden

Eine wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzte beamtete Grundschullehrerin kann keinen finanziellen Ausgleich für in ihrem letzten Dienstjahr zuviel unterrichtete Stunden beanspruchen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im hier zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin 2009 das 63. Lebensjahr vollendet, weshalb ihr für das Schuljahr 2009/2010 nach der Lehrkräftearbeitszeitverordnung eine Altersermäßigung von drei Wochenstunden zustand. Dies war bei der Stundeneinteilung jedoch nicht berücksichtigt worden.Nach ihrem Eintritt in den Ruhestand beantragte die Klägerin daraufhin einen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2012
- 4 S 1773/09 -

Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner

Ausschluss hinterbliebener Lebenspartner von der Hinterbliebenenversorgung mit EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar

Nach dem Tod eines Beamten steht dem hinterbliebenen Lebenspartner, der mit dem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls lebte mit einem Gymnasiallehrer im Dienst des Beklagten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Anfang Januar 2005 verstarb der Beamte. Der Kläger beantragte anschließend Witwergeld. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Beklagten lehnte den Antrag ab, weil die Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes über die Hinterbliebenenversorgung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2012
- 3 B 11.8 -

Sturz einer Beamtin in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage stellt keinen Arbeitsunfall dar

Unberechtigt genutzte Garage gehört nicht zum dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsweg

Grundsätzlich sind Beamte auf ihrem Weg von der Arbeit nach Hause noch von der staatlichen Dienstunfallfürsorge geschützt. Stürzt eine Beamtin jedoch in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrer eigenen Wohnung liegt, stellt keinen dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsunfall dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Beamtin auf dem Heimweg von der Arbeit auf der Straße bei ihrem Mehrfamilienhaus keinen Parkplatz gefunden und fuhr deshalb in eine benachbarte Großgarage mit über 450 Stellplätzen. Dort stürzte sie beim Aussteigen aus dem Auto. Das Parkhaus steht zwar eigentlich nur den Mietern von Stellplätzen zur Verfügung, die Schranke ist jedoch in Stoßzeiten... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.02.2012
- VG 5 K 269.10 -

Vereinsbeitrag für Sportverein kann beihilfefähig sein

Aufwendungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport gemäß Landesbeihilfeverordnung Berlin beihilfefähig

Ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme am Koronarsport, kann der Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein beihilfefähig sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls steht als Beamter im Dienst des Landes und ist mit einem Beihilfesatz von 70 % beihilfeberechtigt. Seinem Antrag, ihm Beihilfe zu den Kosten für die wöchentliche Teilnahme am Koronarsport zu gewähren, kam der Beklagte anteilig nur hinsichtlich des eigentlichen Koronarbeitrags in Höhe von 130 Euro nach. Der Mitgliedsbeitrag von 180 Euro im... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2012
- 3d A 317/11.O -

Kein Streikrecht für Beamte der Bundesrepublik Deutschland

Streikrecht für deutsche Beamte lässt sich weder aus Menschenrechtskonvention noch aus Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ableiten

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Beamten der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht zusteht.

Dem verhandelten Fall lag das Disziplinarverfahren einer beamteten Lehrerin zugrunde, die am 28. Januar 2009, 5. Februar 2009 und 10. Februar 2009 ohne Genehmigung des Dienstherrn an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und deshalb an diesen Tagen keinen Unterricht erteilt hatte. Der Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, hatte daraufhin der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.01.2012
- 2 BvL 4/09 -

Kürzung von Sonderzahlungen für Beamte der Telekom verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit für gerechtfertigt

Die Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom – den ehemalige Bundesbeamten der Deutschen Post – ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Im Zuge der Postreform wurden aus der Deutschen Bundespost die Teilsondervermögen Postdienst, Postbank und Telekom gebildet, die im Jahre 1994 in Aktiengesellschaften umgewandelt wurden. Die Umwandlung erfolgte auf der Grundlage des neu eingefügten Art. 143b GG, der in Absatz 3 Satz 1 bestimmt, dass die ehemals bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten „unter Wahrung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2012
- 3 A 11426/11.OVG -

Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

Lehrer muss sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt verhalten

Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern führen grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Aber auch unabhängig vom Alter der Schüler stellen sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern ein Dienstvergehen dar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der 1964 geborene Beklagte war Lehrer an einer Förderschule. Im Juni 2010 besuchte er im Rahmen des "Sport- und Erlebnistages" seiner Schule mit mehreren Schülern der sechsten bis zehnten Klassen ein Freizeitbad. Nach den Feststellungen im später gegen ihn ergangenen Strafbefehl, mit dem der Beklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, griff der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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