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Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 07.10.2019
- S 14 AS 582/19 ER -
Jobcenter muss Anschaffungskosten für gebrauchten PC und preiswertesten Microsoft-Office-Paket übernehmen bei Besuch einer Berufsfachschule mit IT-Schwerpunkt
Entsprechende verfassungskonforme Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II
Bei einem Besuch einer Berufsfachschule mit einem IT-Schwerpunkt muss das Jobcenter gemäß einer entsprechenden verfassungskonformen Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten PCs und des preiswertesten Microsoft Office-Pakets übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines 15-jährigen Schülers im Februar 2019 beim
Jobcenter zur Kostenübernahme verpflichtet
Das Sozialgericht Mainz entschied im Eilrechtsverfahren zu Gunsten des Schülers. Das
Zwingender schulischer Bedarf für Computer
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2019
Quelle: Sozialgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28119
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