die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitslosengeld II“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013
- L 6 AS 291/10 -
ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Gewährung von Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
Vegetarier kann nicht fiktiv mit einem sich nicht vegetarisch ernährenden laktoseintoleranten Leistungsempfänger gleichgestellt werden
Entstehen einem Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II mit Laktoseintoleranz aufgrund seiner vegetarischen Lebensweise tatsächlich keine Mehrkosten gegenüber einem Gesunden, hat er keinen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Grundsätzlich deckt der im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") gewährte Regelbedarf die Kosten der gesamten Ernährung ab. Etwas anderes gilt aber bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen; diese erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit Jahren Vegetarier ist und kein Fleisch, keinen Fisch bzw. keine Produkte, die Gelatine enthalten, verzehrt, machte gegenüber dem Jobcenter geltend, dass er höhere Kosten für den Kauf von Milchersatzprodukten habe, nachdem bei ihm mittels eines oralen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2013
- L 3 AS 69/13 B ER -
Hartz IV: Umgebautes Kraftfahrzeug ist keine Unterkunft
Jobcenter ist nicht zur Zahlung von Arbeitslosengeld II verpflichtet
Ein mit einer Schlafstelle eingerichteter und im Übrigen als Stauraum genutzter VW-Bus mit Anhänger stellt keine Unterkunft dar, für deren Kosten das Jobcenter Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") leisten muss. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls hat keinen festen Wohnsitz. Er ist Eigentümer und Halter eines VW-Busses nebst Anhänger, in dem er eine Matratze untergebracht hat, auf der er schläft. Bus und Anhänger dienen auch zur Unterbringung seiner sonstigen Habe. Einen privaten Abstellplatz besitzt der Antragsteller nicht, das Fahrzeug wird nachts im öffentlichen Verkehrsraum... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013
- L 2 AS 842/13 ER-B -
Jobcenter muss nicht für Mietrückstände aufkommen
Mietrückstand wurde durch sozialwidriges Verhalten der Antragsteller herbeigeführt
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die aufgelaufenen Mietschulden eines Hilfeempfängers zu übernehmen, wenn dieser die für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.
Die sechsköpfige Familie des zugrunde liegenden Streifalls hatte in der Vergangenheit immer wieder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) bezogen. Das Verhältnis zum Jobcenter gestaltete sich dabei aber alles andere als unproblematisch. Wegen sich ständig ändernder Verhältnisse mussten die Leistungen häufig neu berechnet oder... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2013
- S 4 AS 4619/11 -
Aufhebung und Rückforderung von Arbeitslosengeld II wegen verschwiegenen Vermögens zulässig
SG Karlsruhe zur Abgrenzung von verstecktem Vermögen und versteckter Treuhand
Erhält jemand Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB und verschweigt dabei, dass der Ehepartner über ein Sparguthaben von mehr als 20.000 Euro verfügt, darf das Jobcenter den Bewilligungsbescheid aufheben und die gezahlten Leistungen zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Die 48 jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls bezog seit Mai 2006 laufende Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch. In den Leistungsanträgen hatte sie gegenüber dem Jobcenter Vermögenswerte (insbes. Sparguthaben) für sich und ihren Ehemann stets verneint. Ihr Ehemann, ein Altersrentner, verfügte indes, wie sich bei einem Datenabgleich 2010 herausstellte,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2013
- S 4 AS 4957/11 -
Aufhebung und Rückforderung von Arbeitslosengeld II wegen verschwiegener Einnahmen zulässig
Jobcenter kann Bewilligungsbescheid für Leistungsgewährung wegen unrichtiger und unvollständiger Angaben aufheben
Das Jobcenter ist berechtigt, Arbeitslosengeld II von Leistungsempfängern zurückzufordern, wenn diese grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben machen und die Voraussetzungen für Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB in Wirklichkeit gar nicht vorliegen. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Die 61 jährige Klägern des zugrunde liegenden Falls bezog 2010 laufende Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld in monatlicher Höhe von 995 Euro für - Regelleistung und Kosten für Unterkunft und Heizung -). Gleichzeitig flossen der Klägerin von Mai bis Juli 2010 3.800 Euro zu, die sie von ihrer Freundin erhalten hatte.Nach... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, sonstiges vom 19.12.2012
- L 6 AS 611/11 -
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entscheidet über Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II
Jährliche Berechnung muss sich nicht nur auf Saisionbetriebe beschränken
Eine jährliche Berechnung des Einkommens bei selbständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12 Kalendermonate kann nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden, sondern auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist. Eine solche Berechnung kann vorzunehmen sein, wenn nur in einzelnen Monaten des jeweiligen Jahres Einkünfte erzielt werden, es ist dann nicht nur auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abzustellen. Dies hat zur Folge, dass auch im Bewilligungszeitraum monatlich nur ein Zwölftel der Einkünfte berücksichtigt wird, was zu höheren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") führen kann. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Die Firma der Klägerin bot hochhitzefeste Produkte für Industriebetriebe an. Die Auftragsvergabe an die Firma und die Erzielung von Einkünften erfolgte unregelmäßig und nur an drei bis vier Monaten im Jahr. Das beklagte Jobcenter hatte bei der Leistungsbewilligung nur auf die Einkünfte im sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abgestellt, in den ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Einkünfte fiel. ... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 16.06.2011
- L 5 AS 357/10 -
Hartz IV: Im Rahmen einer Bewerbung sind Darlegungen zur Sexualität und Gefühlswelt nicht üblich
Jobcenter darf Unterlassen solcher Darlegungen verlangen
Macht ein Leistungsempfänger von ALG II (Hartz IV) im Rahmen seiner Bewerbungsunterlagen Angaben zur Sexualität und Gefühlswert, so entspricht dies nicht der Üblichkeit. Das Jobcenter darf ihn daher verpflichten, solche Angaben nicht mehr zu machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erließ ein Jobcenter einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt. Darin enthalten war die Verpflichtung, dass der Leistungsempfänger sich mit Zeugnissen und Lebenslauf bewerben soll, ohne dass den Bewerbungen eine Mottoliste beigefügt wird. Dies hatte er nämlich zuvor getan. Die Mottoliste enthielt Angaben zu den Themen "Erholen",... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 04.11.2010
- S 4 AS 1786/10 -
Hartz IV: Sexvorlieben gehören nicht in die Bewerbungsunterlagen
Jobcenter darf Unterlassen der Angaben verlangen
Fügt ein Empfänger von ALG II (Hartz IV) seinen Bewerbungen eine Mottoliste bei, in denen er seine Sexvorlieben schildert, so kann das Jobcenter im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung das Unterlassen dieser Angaben verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fügte ein Empfänger von ALG II seinen Bewerbungen stets eine Mottoliste bei, in denen er unter anderem Angaben über seine Sexvorlieben machte. Das Jobcenter war der Meinung, dass der Leistungsempfänger dadurch eine Einstellung verhindere. Es verpflichtete daher den Leistungsempfänger dazu, sich zukünftig ohne die Mottoliste zu bewerben. Diese Pflicht wurde... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2012
- B 4 AS 32/12 R -
Jobcenter ist verpflichtet Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung zu übernehmen
Bundessozialgericht gab Hartz-IV-Empfänger Recht
Wird die Miete eines Hartz-IV-Empfängers aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme erhöht, so ist das Jobcenter zur Übernahme des Zuschlags verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Modernisierung auf Wunsch des Leistungsempfängers erfolgte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde auf Wunsch der Mieter einer 52,50 m² großen Zwei-Zimmer-Wohnung, für die eine Bruttowarmmiete in Höhe von 400 € zu zahlen war, das Badezimmer modernisiert. Dies führte zu einer Mieterhöhung von 29,27 €. Die Mieter waren Leistungsempfänger von Hartz-IV. Sie beantragten beim Jobcenter die Übernahme des Zuschlags. Dieses wurde jedoch abgelehnt. Nach... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 02.11.2012
- S 10 AS 367/11 -
Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims
Sanierungsarbeiten mit Mitteln aus dem Arbeitslosengeld II dürfen nicht zu Vermögensbildung führen
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, Kosten für die grundlegende Sanierung eines Eigenheims zu tragen. Eigenheimbesitzer können zwar auch Leistungen für die Instandhaltung ihres Eigenheimes erhalten, die über das Arbeitslosengeld II hinausgehen. Die durchgeführten Arbeiten dürfen jedoch nicht zu einer Verbesserung des Standards des Eigenheims führen, da der Bezug von Arbeitslosengeld II nicht zu einer Vermögensbildung bei den Beziehern führen darf. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte kurz nach Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") für etwa 2.300 Euro ein Grundstück erworben, welches mit einem Bruchsteinhaus aus der Mitte des 19. Jahrhunderts bebaut war. Das Haus war zum Zeitpunkt des Erwerbs in einem desolaten Zustand und nicht bewohnbar. Die Frau selbst lebte bei einem Verwandten, wobei sie... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
