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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2015
- 65 S 175/15 -
Fehlen eines Balkons muss nicht zwingend als wohnwertmindernd bei einem Mieterhöhungsverlangen berücksichtigt werden
Keine Berücksichtigung bei rechtlicher oder baulicher Unmöglichkeit eines Balkonanbaus
Das Fehlen eines Balkons ist dann nicht im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens als wohnwertmindernd zu berücksichtigen, wenn ein Balkonanbau rechtlich oder baulich nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der
Keine Berücksichtigung des fehlenden Balkons als wohnwertmindernd
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Das Fehlen des Balkons sei nach der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2013 nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen gewesen, da ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1292/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1292 GE 2015, 1292
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Dokument-Nr. 21825
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