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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.09.2015
- 25 S 4/15 -
Ohne Zustimmung des Verpächters errichtetes Baumhaus im Kleingarten muss entfernt werden
Baumhaus stellt bauliche Anlage im Sinne des Unterpachtvertrags dar
Darf der Pächter einer Kleingartenparzelle eine bauliche Anlage nur mit Zustimmung des Verpächters errichten, so muss der Pächter bei fehlender Zustimmung ein errichtetes Baumhaus entfernen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. In dem Fall stellte das Baumhaus eine bauliche Anlage im Sinne des Unterpachtvertrags dar.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete der Pächter einer Kleingartenparzelle ein
Anspruch auf Beseitigung des Baumhauses
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Verpächters. Ihm habe ein Anspruch auf
Baumhaus kein Kinderspielhaus
Soweit der Pächter der Meinung war, beim
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1600/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 1600 GE 2015, 1600
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Dokument-Nr. 22117
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