Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 2 C 11.16 und BVerwG 2 C 12.16 -
BVerwG zur altersdiskriminierenden Besoldung
Beamte haben weiterhin Zahlungsanspruch von 100 Euro im Monat
Auch nach Verkündung des EuGH-Urteils in Sachen "Hennigs und Mai" kann ein Beamter eine Zahlung von 100 Euro im Monat vom Dienstherrn verlangen, wenn sich seine Besoldung weiterhin nach Vorschriften gerichtet hat, die die Höhe der Bezüge unter Verstoß gegen das Unionsrecht allein vom Lebensalter abhängig gemacht haben. Dieser Betrag ist von der Dauer der Geltung der diskriminierenden Besoldungsgesetze unabhängig und ist auch bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht zu reduzieren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall klagen
Betragshöhe von Geltungsdauer der altersdiskriminierenden Besoldungsbestimmung unabhängig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger gegen diese Urteile zurückgewiesen. Auf die Revisionen des Landes hat es die Verpflichtungen zur Zahlung von 100 €/Monat auf den Zeitraum von November 2012 bis Februar 2014 reduziert. Die Geltendmachung der unionsrechtswidrigen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
- Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 21.04.2015
[Aktenzeichen: 5 K 3851.14.Gl] - Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 11.05.2016
[Aktenzeichen: 1 A 1926/15]
- Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 21.04.2015
[Aktenzeichen: 5 K 1242/13.Gl] - Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 11.05.2016
[Aktenzeichen: 1 A 1927/15]
- Beamte haben Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 01.10.2015
[Aktenzeichen: 4 K 433/13, 4 K 1643/13 und andere]) - Bremer Beamte und Richter erhalten Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung
(Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 25.08.2015
[Aktenzeichen: 6 K 83/15]) - Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2012
[Aktenzeichen: 9 K 1175/11.F, 9 K 5034/11. F, 9 K 5036/11.F und 9 K 8/12. F])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24106
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24106
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.