wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2023
2 BvR 1368/23 -

Erfolgreiche Verfassungs­beschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung in die Türkei

Bundes­verfassungs­gericht stoppt Auslieferung an Türkei

Das Bundes­verfassungs­gericht hat der Verfassungs­beschwerde eines türkischen Staatsangehörigen stattgegeben, der sich gegen seine Auslieferung in die Türkei wendet.

Der Beschwerdeführer befindet sich derzeit im Maßregelvollzug. Die türkischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen des Verdachts der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Türkei und haben ein Ersuchen um Auslieferung zur Strafverfolgung gestellt. Der Beschwerdeführer befürchtet, in der Türkei nicht persönlich im Gerichtssaal an einer gegen ihn geführten Hauptverhandlung teilnehmen zu dürfen. Das Oberlandesgericht hat die Auslieferung des Beschwerdeführers für zulässig erklärt und einen Antrag auf Aufschub der Auslieferung abgelehnt. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer unter anderem eine Verletzung in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Das Oberlandesgericht habe die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ausreichend erfasst, der zufolge Art. 6 EMRK einer teilweisen Substitution der persönlichen Anwesenheit durch Ton-Bild-Übertragung nur in besonders gelagerten Fällen nicht entgegenstehe.

OLG-Entscheidung stellt Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz dar

Nach Überzeugung des BVerfG ist die Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet". Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Das OLG hat nicht ausreichend aufgeklärt, ob der Beschwerdeführer nach seiner Auslieferung in einer Weise an der erstinstanzlichen strafrechtlichen Hauptverhandlung beteiligt sein wird, die dem Grundsatz des fairen Verfahrens genügt. Das OLG hätte sich, ausgehend von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur herausgehobenen Bedeutung des Rechts eines Angeklagten auf Anwesenheit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, bereits im Ausgangspunkt mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob dem Beschwerdeführer nach türkischem Recht grundsätzlich das Recht zukommt, auf seinen Wunsch hin an einer gegen ihn gerichteten erstinstanzlichen Hauptverhandlung persönlich teilzunehmen.

Sachaufklärung des OLG unzureichend

Die Pflicht des Oberlandesgerichts zur umfassenden Sachaufklärung bezieht sich jedenfalls dann auch auf das einschlägige (Prozess-)Recht des ersuchenden Staates, wenn der Verfolgte – wie hier – substantiiert darlegt, im Falle seiner Auslieferung einem Strafverfahren ausgesetzt zu sein, in dem seinem Recht auf Anwesenheit nicht genügt werde. Gleichwohl hat das Oberlandesgericht nicht ermittelt, wie das Anwesenheitsrecht im Strafverfahren nach türkischem Recht konkret ausgestaltet ist und unter welchen Bedingungen Einschränkungen zugelassen sind. Die an die türkischen Behörden gerichtete Frage, ob „das Anwesenheitsrecht des Angeklagten in der Hauptverhandlung durch den Einsatz von Videokonferenztechnik gewahrt“ werde, deutet vielmehr eine bereits feststehende Rechtsauffassung des Senats an und nimmt das Ergebnis der ihm obliegenden Prüfung, ob der Grundsatz des fairen Verfahrens durch die beabsichtigte Durchführung der anstehenden Hauptverhandlung allein mittels Videokonferenztechnik überhaupt sichergestellt werden kann, in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorweg.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2024
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht | Staatsrecht | Verfassungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auslieferung | Türkei | türkischer | türkisches | Verfassungsbeschwerde

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33629 Dokument-Nr. 33629

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33629

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH