Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.04.2012
- II ZR 229/10 -
Millionenklage gegen France Telekom rechtskräftig abgewiesen
BGH verneint Anspruch zweier Aktionärinnen der freenet AG auf Schadensersatz
Zwei Aktionäre der freenet AG (frühere MobilCom AG) waren mit Ihrer Schadensersatzklage gegen die France Telecom im Zusammenhang mit dem Erwerb von UMTS-Lizenzen erfolglos. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht verneinte einen Anspruch auf Schadensersatz bereits im August 2000. Die von den Klägerinnen eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Die Schadensersatzklage ist damit rechtskräftig abgewiesen.
Anlässlich der bevorstehenden Versteigerung von
Aktionärinnen verlangen mehr als 5,3 Milliarden Euro Schadensersatz
Die beiden Klägerinnen, die
OLG verneint beherrschenden Einfluss der France Telecom auf die MobilCom AG
Der Bankensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hatte mit Urteil von Oktober 2010 den Kooperationsrahmenvertrag nicht als einen Beherrschungsvertrag angesehen und auch einen faktischen beherrschenden Einfluss der France Telecom auf die MobilCom AG verneint. Die Schadensersatzklage wurde abgewiesen und ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.
BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück
Beim Bundesgericht haben die beiden Klägerinnen die Zulassung des Rechtsmittels beantragt (sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde). Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Klägerinnen zurückgewiesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2012
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: 5 U 55/09]
- UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatz an die Telekom
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2008
[Aktenzeichen: II ZR 124/06]) - Schadensersatzklage eines Telekom-Aktionärs gegen die BRD wegen Ersteigerung von UMTS-Lizenzen gescheitert
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.04.2006
[Aktenzeichen: 18 U 90/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13578
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13578
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.