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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.04.2014
- 24 Ca 8017/13 -
Trotz Alkoholkrankheit: Verhaltensbedingte Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss rechtswirksam
Alkoholerkrankung des Arbeitnehmers steht Kündigungsentscheidung nicht entgegen
Das Arbeitsverhältnis eines Berufskraftfahrers kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden, wenn er sein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Dem steht eine Alkoholerkrankung des Berufskraftfahrers nicht entgegen. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.
Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Verfahrens wurde als
Abmahnung aufgrund des Schwere des Pflichtverstoßes nicht erforderlich
Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche
Außerordentliche Kündigung aus formalen Gründen unwirksam
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2014
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- Rückfall eines alkoholkranken Mitarbeiters rechtfertigt nicht ohne weiteres die Kündigung
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2012
[Aktenzeichen: 15 Sa 911/12]) - Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.03.2008
[Aktenzeichen: 7 Sa 1369/07]) - Kündigung wegen eines Fahrverbots aufgrund Alkoholmissbrauchs unzulässig
(Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 05.11.2008
[Aktenzeichen: 1 Ca 1594/08])
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Dokument-Nr. 18065
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