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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 13.02.2023
31 C 210/21 -

Mietminderung wegen mangelnder Warm­wasser­versorgung

Warm­wasser­versorgung rund um die Uhr ist geschuldet

Im Regelfall ist eine Warm­wasser­versorgung rund um die Uhr geschuldet. Wird dies nicht ausreichend gewährleistet, kommt eine Mietminderung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Brandenburg darüber entscheiden, ob den Mietern einer Wohnung wegen einer mangelnden Warmwasserversorgung ein Recht zur Mietminderung zusteht. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass das warme Wasser nach dem Vorlauf von ca. 23,3 Litern nach ca. 50 Sekunden eine Temperatur von ca. 40 °C, nach dem Vorlauf von ca. 28 Litern nach ca. 60 Sekunden eine Temperatur von ca. 42 °C und erst nach ca. 230 Sekunden eine Temperatur von 50,6 °C, jedoch im Übrigen keine 55 °C aufwies.

Recht zur Minderung von 5 % der Bruttomiete

Das Amtsgericht Brandenburg entschied, dass die Messwerte eine Minderung der Bruttomiete um 5 % rechtfertigen. Eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr gehöre regelmäßig zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2023
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Immobilienrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 142
WuM 2023, 142

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32874 Dokument-Nr. 32874

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