wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 27.12.2018
2 C 231/18 -

Vermieter schuldet 24-stündige Versorgung mit Warmwasser

Wassertemperatur muss mindestens 40 °C erreichen

Der Vermieter einer Wohnung schuldet eine 24-stündige Versorgung mit Warmwasser. Dabei muss die Wassertemperatur mindestens 40 °C erreichen. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Leonberg darauf, dass das Leitungswasser auch in der Nachtzeit so weit erwärmt wird, dass ein Duschen oder Baden möglich ist. Hintergrund der Klage war, dass die Vermieterin eine Nachtabsenkung an der Heizung vornahm. Dies führte dazu, dass abends ab etwa 22 Uhr die Wassertemperatur abnahm und morgens um 6.30 Uhr das Wasser nur lauwarm war.

Anspruch auf Warmwasserversorgung rund um die Uhr

Das Amtsgericht Leonberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe einen Anspruch darauf, dass auch während der Nachtzeit das Leitungswasser mindestens soweit erwärmt wird, dass eine Wassertemperatur von 40 °C erreicht wird. Der Vermieter dürfe die Temperatur des Warmwassers in den Nachtstunden nicht eigenmächtig absenken. Der Vermieter sei verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Etwas anderes gelte, wenn sämtliche Mieter mit einer Absenkung des Temperatur einverstanden sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2022
Quelle: Amtsgericht Leonberg, ra-online (zt/WuM 2022, 477/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Nachtabsenkung | nachts | Nachtstunden | Warmwasserversorgung | warmes Wasser
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 477
WuM 2022, 477

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32147 Dokument-Nr. 32147

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32147

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?