Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 17.02.2021
- 5 L 130/21.KO -
Stimmzettel für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz müssen nicht neugestaltet werden
Keine Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsprinzipien
Die Klimaliste RLP e. V. hat keinen Anspruch auf Umgestaltung der Stimmzettel für die Landtagswahl 2021. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen entsprechenden Eilantrag ab.
Auf den Stimmzetteln für die
Prüfung nur im Wahlprüfungsverfahren möglich
Dem folgte das Verwaltungsgericht Koblenz nicht und lehnte den Antrag als unzulässig ab. Um eine möglichst reibungslose Durchführung der Wahl zu gewährleisten, beschränke das Landeswahlgesetz den Rechtsschutz des Einzelnen im Vorfeld einer
Keine offensichtlichen Fehler im Wahlverfahren
Soweit man dies für offensichtliche Fehler im Wahlverfahren anders sehe, seien solche auf der Grundlage der erhobenen Rügen nicht feststellbar. Die Gestaltung des Stimmzettels entspreche dem Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung. Auch verfassungsrechtliche Rechtsprinzipien, insbesondere die Gleichheit und Freiheit der Wahl, die vor einer unzulässigen Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch den Staat schützten, seien nicht, jedenfalls nicht offensichtlich verletzt. Der Name des Antragstellers stelle keine Kurzbezeichnung dar und der Antragsteller verwende eine solche auch nicht. Ihm hätte die Möglichkeit offen gestanden, in seiner Satzung eine Kurzbezeichnung festzulegen und diese im Wahlvorschlag anzugeben. Hiervon habe er jedoch keinen Gebrauch gemacht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29885
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29885
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.