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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 31.07.2012
- 3 L 253/12 -
Abfallbehandlungsunternehmen ist zur umgehenden Entsorgung magnesiumhaltigen Filterstaubs verpflichtet
Leichte Entzündlichkeit des Materials führt zur hohen Gefährdung der Öffentlichkeit
Ein Abfallbehandlungsunternehmen ist dazu verpflichtet, von ihm auf dem Firmengelände gelagerte Tonnen mit magnesiumhaltigen Filterstaub unverzüglich zu entsorgen, da von den Fässern aufgrund der leichten Entzündlichkeit des Materials eine hohe Gefährdung der Öffentlichkeit ausgeht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Abfallbehandlungsunternehmen in Bernstadt a. d. Eigen (Landkreis Görlitz) im Jahr 2009 insgesamt 88 Tonnen magnesiumhaltiger Filterstäube von einem Thüringer Unternehmen zur
Im Brandfall erforderliche spezielle Löschtechnik weder bei Abfallunternehmen noch bei örtlichen Feuerwehren vorhanden
Die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden folgten in ihrer Eilentscheidung im Wesentlichen der Argumentation der Behörde, dass von den Fässern aufgrund der leichten Entzündlichkeit des Materials eine hohe
Behörde kann im Ernstfall Entsorgung selbst und auf Kosten des Abfallunternehmens vornehmen
Sollte die Antragstellerin ihrer Entsorgungspflicht nunmehr nicht nachkommen, kann die Behörde aufgrund des vom Gericht angenommenen überwiegenden Interesses der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 13897
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