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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungswechsel“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Leipzig, Gerichtsbescheid vom 12.02.2015
- S 10 AS 2625/13 -

SGB II-Bezieher haben zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten regelmäßig sechs Monate Zeit

Verkürzung der Regelübergangsfrist auf drei Monate durch das Jobcenter rechtswidrig

Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) den Leistungsbeziehern eingeräumte sechsmonatige Frist zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten eine Regelübergangsfrist und die von einem Jobcenter vorgenommene regelmäßige Verkürzung auf drei Monate rechtswidrig ist.

Der alleinstehende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ("Hartz IV"). Er bewohnt eine 45,89 qm große Zweiraumwohnung, deren Kosten durch das Jobcenter zunächst als angemessen angesehen und vollständig übernommen wurden. Nach einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung auf 44 Euro monatlich beliefen sich bei einer Grundmiete von 199,40 Euro und einer Heizkostenvorauszahlung von 60 Euro die Gesamtaufwendungen des Klägers für die Wohnung auf 303,40 Euro monatlich.Das Jobcenter bewilligte dem Kläger für die Zeit vom 1. März 2013 bis 31. Mai 2013 noch Leistungen für... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2012
- L 6 AS 582/10 -

Jobcenter muss neue Frist zur Kostensenkung nach zwischenzeitlicher Arbeitsaufnahme gewähren

Kürzung von Hartz-IV-Leistungen infolge einer Kostensenkungsaufforderung für Mietwohnung muss anhand der Umstände des Einzelfalls überprüft werden

Im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") sind die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn sie angemessen sind. Hält das Jobcenter die Kosten für unangemessen, muss es nach der Rechtsprechung den Hilfebedürftigen darauf hinweisen, damit dieser sich in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten ggf. eine angemessene Wohnung suchen kann. Ob eine solche Kostensenkungsaufforderung, die Voraussetzung für eine Leistungskürzung ist, wiederholt werden muss, wenn der Bezug von Leistungen wegen fehlender Hilfebedürftigkeit für mehr als sechs Monate unterbrochen war, ist nach erneuter Antragstellung anhand aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

In dem zugrunde liegenden Fall lebte der Kläger mit seiner Familie in einer Wohnung, die durch das zuständige Jobcenter für unangemessen groß gehalten wurde. Deshalb wurde ihm eine Kostensenkungsaufforderung geschickt. Etwa zwei Monate danach erhielt er keine Leistungen der Grundsicherung mehr, weil er den Bedarf seiner Familie vorübergehend aus eigenen Mitteln decken konnte. Etwa 11... Lesen Sie mehr




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