die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wirtschaftlicher Schaden“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.05.2023
- 14 B 22.1996 -
Verwaltungsgerichtshof stoppt Erlaubnis zur Tötung von Fischottern
Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Fischottern waren rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass zwei von der Regierung der Oberpfalz erteilte Ausnahmegenehmigungen für das Töten von Fischottern rechtswidrig waren.
Die Regierung der Oberpfalz hatte zur Abwehr von Schäden in der oberpfälzischen Teichwirtschaft im Rahmen eines Pilotprojekts mit mehreren Bescheiden gestattet, dass in den betroffenen Teichgebieten jeweils bis zu zwei Fischottermännchen lebend gefangen und getötet werden. Nach Klagen zweier Naturschutzverbände hat das Verwaltungsgericht Regensburg diese Ausnahmegenehmigungen vollumfänglich aufgehoben. Hiergegen wandte sich der beklagte Freistaat Bayern mit seiner Berufung. Da die Ausnahmegenehmigungen nur bis zum 31. Dezember 2021 galten, beantragten die Kläger im Berufungsverfahren wegen einer Wiederholungsgefahr, die Rechtswidrigkeit der Bescheide festzustellen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 02.08.2013
- 4 L 841/13.KS -
Wildschäden an Eschen: Rotwild muss geschossen werden
Wirtschaftlicher Schaden in sechsstelliger Höhe durch Wildschaden
Pro Jagdbezirk müssen die Pächter im Stadtwald Zierenberg mindestens drei Stück Rotwild schießen um Schälschäden (Wildschaden) an Eschen zu vermeiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die untere Jagdbehörde des Landkreises Kassel für die Pächter von fünf Jagdbezirken im Stadtwald Zierenberg Folgendes angeordnet: Pro Jagdbezirk müssten die Pächter mindestens drei Stück Rotwild schießen. Grund: Die Tiere fressen die Rinde der Eschen, dadurch entstehen sogenannte Schälschäden (Wildschaden). Auf einer Fläche von 19,5 Hektar seien... Lesen Sie mehr