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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Winkeladvokat“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2013
- 1 BvR 1751/12 -

BVerfG: Bezeichnung einer Rechtsanwalts­kanzlei als „Winkeladvokatur“ kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein

Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem allgemeinen Persönlichkeits­recht des Unterlassungs­klägers erforderlich

Eine Rechtsanwalts­kanzlei im Rahmen eines Zivilprozesses als „Winkeladvokatur“ zu bezeichnen, kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Dies entschied das Bundesverfassungs­gericht und hob daher die angegriffenen Unterlassungs­urteile auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen Persönlichkeits­recht des kritisierten Anwalts abzuwägen.

In dem zugrunde liegenden Fall ist der Beschwerdeführer Rechtsanwalt und vertrat wiederholt eine Patientin in Arzthaftungsprozessen gegen mehrere Zahnärzte. Der im zivilgerichtlichen Ausgangsverfahren auf Unterlassung klagende Rechtsanwalt vertrat mehrfach jeweils zwei der beklagten Zahnärzte. Der Beschwerdeführer warf dem Rechtsanwalt Parteiverrat und widerstreitende Interessen vor, weil er nur einen seiner Mandanten effektiv gegen Haftungsvorwürfe habe verteidigen können, aber nicht beide. In einem anderen Verfahren monierte der Beschwerdeführer in einem Schriftsatz einen widersprüchlichen Außenauftritt des Rechtsanwalts, denn es sei nicht klar,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.07.2012
- 16 U 184/11 -

Bezeichnung einer Kanzlei als "Winkeladvokatur" verletzt allgemeines Persönlichkeits­recht

Äußerung nicht durch Meinungsfreiheit geschützt

Die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "Winkeladvokat" bzw. seines Büros als "Winkeladvokatur" verletzt sein allgemeines Persönlichkeits­recht. Der Beleidigende kann sich nicht auf das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG berufen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bezeichnete der Beklagte im Zusammenhang mit einem aus seiner Sicht zu beanstandenden Prozessverhaltens des Klägers, dass Vorgehen des Klägers bei der Außendarstellung des Kanzleiauftritts als "Winkeladvokatur". Der Kläger verklagte den Beklagten nunmehr auf Unterlassung der Äußerung.Das Oberlandesgericht entschied, dass dem Kläger ein... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 15.11.2011
- 5 O 344/10 -

Schmähkritik: Anwalt darf konkurrierende Kanzlei nicht als "Winkeladvokatur" bezeichnen

Die Titulierung eines Juristen als "Winkeladvokat" stellt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre und die Persönlichkeits­rechte dar

Fehlt es einer gegen eine Person gerichteten kritischen und herabsetzenden Bezeichnung an Sachbezug zu einem erhobenen Vorwurf und ist sie nicht als Argument oder Betonung dieses Vorwurfs, sondern lediglich als Diffamierung anzusehen, so handelt es sich dabei um Schmähkritik. Diese genießt nicht den Schutz der Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz und der Betroffene kann einen Unterlassungs­anspruch durchsetzen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Anwalt die Zusammenarbeit von zwei Berufskollegen in einer E-Mail an die Rechtsanwaltskammer Köln als "Winkeladvokatur" bezeichnet. Vorausgegangen war dieser Äußerung ein Rechtsstreit, bei dem sich beide Parteien in Vertretung ihrer Mandanten gegenüberstanden. Der angeblich widersprüchliche Außenauftritt seiner Prozessgegner, von denen man nicht wisse,... Lesen Sie mehr




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