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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wechselmodell“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 14.04.2022
- 21 UF 304/21 -
Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodell trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils und erheblicher Kommunikationsprobleme möglich
Voraussetzung ist entsprechender Kindeswille und fehlende nachteilige Auswirkungen auf Kind
Wird seit einiger Zeit ein Wechselmodell praktiziert, kann das Gericht dieses auch gegen den Willen eines Elternteils und trotz erheblicher Kommunikationsprobleme der Eltern anordnen. Voraussetzung ist aber, dass dies dem Kindeswillen entspricht und das Wechselmodell keine nachteiligen Auswirkungen auf das Kind hat. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2021 betreuten die getrennt lebenden Eltern eines 11-jährigen Kindes das Kind im Rahmen eines Wechselmodells. Auf Antrag des Kindesvaters ordnete das Amtsgericht Bautzen im April 2021 das Wechselmodell gerichtlich an. Hintergrund dessen war, dass das Kind das Wechselmodell wollte und nachteilige Auswirkungen für das Kind nicht ersichtlich waren. Gegen die Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter. Sie führte unter anderem an, dass dem Wechselmodell die erheblichen Kommunikationsprobleme der Eltern entgegenstehe.Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2022
- 3 UF 81/21 -
Streit der Kindeseltern über Wechselmodell muss im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden
Durchsetzung eines Wechselmodells oder Residenzmodells mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht möglich
Streiten sich die Kindeseltern vor Gericht über die Durchsetzung eines Wechselmodells, so muss dieser Streit im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden. Das Wechselmodell oder Residenzmodell kann nicht mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 4-jährigen Kindes stritten sich im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens über die Durchsetzung eines Wechselmodells. Während der Kindesvater das Wechselmodell bevorzugte, wollte die Kindesmutter beim Residenzmodell bleiben. Das Amtsgericht hielt das Residenzmodell... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.07.2021
- 3 UF 144/20 -
Keine Änderung eines funktionierenden Umgangsmodells zu Gunsten eines Wechselmodells gegen den Willen der Kinder
Entscheidend ist das Kindeswohl
Umgangsregelungen richten sich am Wohl der Kinder aus. Dem Willen der Kinder kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Die Ausweitung einer seit geraumer Zeit praktizierten, von den Kindern gut angenommenen und weiter gewünschten Umgangsregelung gegen ihren Willen widerspricht ihrem Wohl. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb mit veröffentlichter Entscheidung die Beschwerde des Kindesvaters, der sich die Anordnung des Wechselmodells vorstellte, zurück.
Im hier vorliegenden Fall sind die Beteiligten verheiratet und haben zwei Kinder. Nach der Trennung zog die Mutter aus der Ehewohnung aus und nahm die 2008 und 2011 geborenen Kinder mit, die seitdem dort ihren Lebensmittelpunkt haben. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens hatten die Eltern vereinbart, dass die Kinder grundsätzlich im Haushalt der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.06.2021
- 21 UF 153/21 -
Regelung der Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern nicht Zweck des Wechselmodells
Entscheidend ist das Kindeswohl
Es ist nicht Zweck des Wechselmodells, die Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. Entscheidend für das Ob der Regelung des Wechselmodells ist das Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Aue im Januar 2021 den Umgang zweier minderjähriger Kinder mit ihrem Vater geregelt. Danach durfte der Vater mit seinen Kindern alle zwei Wochenenden und einige Tage unter der Woche Umgang haben. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er wollte die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells als Umgangsregelung.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.05.2021
- 3 L 180/21 -
Pauschales berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig
Höhere Inzidenzwerte rechtfertigten Wechselmodell nicht
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Eilanträgen einer Schülerin und eines Schülers der Primarstufe einer Grundschule auf Wiederaufnahme der Präsenzbeschulung im Regelbetrieb stattgegeben.
Gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmeverordnung darf an Schulen Lehrbetrieb in Präsenz grundsätzlich nicht stattfinden. Die Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung lässt hiervon Abweichungen für die an das Infektionsgeschehen angepasste Wiederaufnahme des Lehrbetriebs zu und sieht dabei Beschränkungen des Präsenzunterrichts vor. Im Falle der Antragstellerin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 15.04.2021
- 6 L 481/21.WI -
Schülerin der Jahrgangsstufe 9 erreicht im Eilverfahren vorläufige Beschulung an weiterführender Schule im Untertaunus im Wege des Wechselunterrichts
Corona-Einrichtungsschutzverordnung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss dem Eilantrag einer Neuntklässlerin stattgegeben. Schüler der Mittelstufe haben einen Anspruch auf Präsenzunterricht zumindest in der Form des Wechselunterrichts.
Die antragstellende Schülerin besucht die 9. Klasse. Schüler der Mittelstufe werden momentan ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Von einer zunächst vorgesehenen Beschulung auch der Mittelstufe im Wege des Wechselunterrichts ab dem 22.03.2021 wurde wieder Abstand genommen, bevor die Öffnung in Kraft trat. Zur Begründung wurde die aktuellen Entwicklung der Pandemie und der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.2021
- 2 UF 28/21 -
Jugendamt als Ergänzungspfleger trotz fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Kindesunterhaltsberechnung bei echtem Wechselmodell
Möglichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts
Die Bestellung des Jugendamts als Ergänzungspfleger zwecks Geltendmachung von Kindesunterhalts im Rahmen eines echten Wechselmodells stehen nicht fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterhaltsberechnung entgegen. Das Jugendamt kann insofern einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern zweier minderjähriger Kinder über die Zahlung von Kindesunterhalt. Da sie die Kinder im Wege eines paritätischen Wechselmodells betreuten und versorgten, bestellte das Amtsgericht Neustadt (Weinstraße) im Dezember 2020 das Jugendamt als Ergänzungspfleger zwecks Geltendmachung der Unterhaltsansprüche. Dagegen richtete sich die Beschwerde... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hersbruck, Beschluss vom 09.03.2021
- 8 F 783/20 -
Keine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im Fall eines echten Wechselmodells
Bestellung eines Ergänzungspflegers ist erforderlich
Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt kommt im Fall eines echten Wechselmodells nicht in Betracht. Vielmehr ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hersbruck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Kindesmutter im Jahr 2020 beim Amtsgericht Hersbruck die Übertragung der Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen gegenüber dem Kindesvater. Die Eltern hatten ein paritätisches Wechselmodell vereinbart, bei der das Kind zu gleichen Teilen von den Eltern betreut wurde. Unzulässigkeit der Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.04.2019
- 13 UF 89/16 -
Keine quotale Unterhaltspflicht für beide Elternteile bei Betreuungsverhältnis von 45 % zu 55 %
Kein Vorliegen eines echten Wechselmodells
Bei einem Betreuungsverhältnis von 45 % zu 55 % liegt kein echtes Wechselmodell vor, bei denen beide Elternteile quotal für den Kindesunterhalt aufkommen. Vielmehr ist das Elternteil mit der geringeren Betreuungszeit allein barunterhaltspflichtig. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern eines etwa sechsjährigen Kindes im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg um Kindesunterhalt. Die Eltern teilten sich die Betreuung des Kindes. So betreute die Mutter das Kind zu etwa 55 % und der Vater zu etwa 45 %. Der Kindesvater meinte nun, dass ein echtes Wechselmodell vorliege, bei dem beide Elternteile... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2018
- 9 UF 96/17 -
Festschreibung eines praktizierten Wechselmodells auch bei entgegenstehenden Anträgen zum Aufenthaltsbestimmungsrechts
Maßgeblich sind Kindeswohlgesichtspunkte
Ein bisher praktiziertes Wechselmodell kann vom Familiengericht festgeschrieben werden, auch wenn die Kindeseltern entgegenstehende Anträge zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt haben. Maßgeblich kommt es darauf an, ob das Wechselmodell dem Kindeswohl dient. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines fast fünfjährigen Sohns stritten sich ab Juli 2015 darüber, wo das Kind leben sollte und wie oft der andere Elternteil das Kind sehen darf. Es kam schließlich zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem beide Elternteile die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts aus sich beantragten. Im Laufe des... Lesen Sie mehr
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