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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserpfeifenwatte“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021
- 4 K 743/20 VTa -
Wasserpfeifenwatte unterliegt Tabaksteuer
Vorliegen von Rauchtabak gemäß § 1 Abs. 8 des Tabaksteuergesetzes
Wasserpfeifenwatte stellt Rauchtabak im Sinne von § 1 Abs. 8 des Tabaksteuergesetzes (TabStG) dar und unterliegt damit der Tabaksteuer. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 wurde in einer Shisha-Bar von Zollbeamten Wasserpfeifenwatte sichergestellt, da die entsprechenden Behältnisse kein Steuerzeichen trugen. Gegen die Sicherstellung legte der Betreiber der Shisha-Bar zunächst Einspruch ein und erhob schließlich Klage. Seiner Meinung nach unterliege Wasserpfeifenwatte nicht der Tabaksteuer.Das Finanzgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Die sichergestellte Wasserpfeifenwatte sei verbrauchssteuerpflichtig. Sie gelte gemäß § 1 Abs. 8 TabStG als Tabakware, nämlich Rauchtabak, und unterliege damit der Tabaksteuer.Wasserpfeifenwatte... Lesen Sie mehr